Einzelunternehmen gründen: Der komplette Guide für 2023


aktualisiert am 5. Februar 2023
Das Einzelunternehmen ist die mit Abstand beliebteste Rechtsform in Deutschland.
Doch warum ist das Einzelunternehmen als Rechtsform so gefragt? Dieser und weiteren Fragen wollen wir in diesem Beitrag auf den Grund gehen.
Wie gründet man ein Einzelunternehmen?
Wie bereits mehrfach angedeutet, ist die Gründung von einem Einzelunternehmen überraschend einfach. Das liegt in erster Linie daran, dass du alleiniger Inhaber sein wirst und beispielsweise kein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt werden muss.
Dennoch ist die Gründung natürlich nicht von jetzt auf gleich erledigt, sondern unterteilt sich in mehrere Schritte. Dabei handelt es sich um die folgenden:
- Eröffnung eines Geschäftskontos
- Eventuell Genehmigungen einholen
- Gewerbe anmelden
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
- Eintragung ins Handelsregister
Nachfolgend findest du die einzelnen Schritte nochmal im Detail.
Schritt 1: Eröffnung eines Geschäftskontos
Grundsätzlich schreibt dir natürlich niemand vor, zu welchem Zeitpunkt du ein Geschäftskonto eröffnen solltest.
In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder: Je eher, desto besser. Denn sobald du Kontakt zu diversen Ämtern wie Finanz- und Gewerbeamt hast, musst du in der Regel deine Kontodaten angeben.
Auch später, wenn du deine ersten Rechnungen schreibst, ist es natürlich von Vorteil, wenn du deine Kunden wissen lässt, auf welches Konto sie den Betrag überweisen sollen.
Die nachfolgende Übersicht hilft dir, das beste Geschäftskonto für dein Einzelunternehmen zu finden:
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Vor- und Nachteile
Du fragst dich, warum du ausgerechnet ein Einzelunternehmen gründen solltest - beziehungsweise was dagegen spricht?
Dann solltest du unbedingt einen Blick auf die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform werfen, die wir dir nachfolgend zusammengetragen haben.
Vorteile
Nachteile
Steuern
Natürlich musst du auch als Einzelunternehmer Steuern zahlen. Hierbei handelt es sich konkret um:
- Gewerbesteuer (außer Freiberufler und bis zur Freibetragsgrenze von 24.500 Euro)
- Umsatzsteuer (außer Kleinunternehmer)
- Einkommenssteuer + Solidaritätszuschlag
- eventuell Lohnsteuer
- eventuell Kirchensteuer
Haftung
Das Einzelunternehmen ist keine haftungsbeschränkte Rechtsform.
Das bedeutet, dass du im Fall einer Insolvenz sowohl mit dem betrieblichen als auch privaten Vermögen haftest. Gleiches gilt, wenn durch dein Produkt oder deine Dienstleistung beziehungsweise deren Produktion ein Schaden entsteht und du zur Schadensersatzzahlung verpflichtet bist.
Dieser Umstand muss dir unbedingt bewusst sein, wenn du dich für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheidest.
Vor allem die Kombination aus hohem unternehmerischem Risiko und einem umfassenden privaten Vermögen (hierzu gehören auch Auto(s), Wohneigentum, Grundstücke usw.) kann bei ausbleibendem Erfolg deiner Geschäftsidee große Schwierigkeiten mit sich bringen.
Gründungskosten
Du siehst: Ein Einzelunternehmen zu gründen ist nicht nur einfach, sondern auch günstig.
Wenn du nur die Gewerbeanmeldung bezahlen musst, werden meist maximal 50 Euro fällig.
Kommt dann noch die Eintragung ins Handelsregister dazu, solltest du mit rund 250 Euro für die Gründung deines Einzelunternehmens rechnen.
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen, wie zum Beispiel die GmbH, sind die Gründungskosten überschaubar.
Geschäftskonto für Einzelunternehmen
Auf der Suche nach dem passenden Geschäftskonto musst du viele Aspekte beachten und dir auch ein paar Fragen stellen. Zum Beispiel:
- Wie viel Geld will ich maximal für ein Geschäftskonto ausgeben?
- Ist mir "kostenlos" wichtiger als umfassende Leistungen und ein guter Service vor Ort?
- Wie viel kosten beleghafte und beleglose Buchungen?
- Kosten Barein- und -auszahlungen extra?
- Brauche ich eine Filiale vor Ort oder möchte ich alles online abwickeln?
Die nachfolgende Übersicht ist dir dabei behilflich, das perfekte Geschäftskonto für dein Einzelunternehmen zu finden.
Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?
Grundsätzlich kann man das Einzelunternehmen beziehungsweise den Einzelunternehmer in zwei Kategorien unterteilen:
- einzelne natürliche Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, zum Beispiel Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte
- das Unternehmen eines eingetragenen Kaufmannes/ einer eingetragenen Kauffrau im Sinne des Handelsgesetzbuchs
Ein Einzelunternehmen wird also nie von mehreren, sondern immer nur von einer (einzelnen) Person gegründet. Diese kann allerdings beliebig viele Mitarbeiter einstellen.
Wichtig zu wissen: Das Einzelunternehmen ist eine eigenständige Rechtsform. Sie muss klar von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften wie Ein-Personen-GmbH oder Ein-Personen-UG unterschieden werden.
Häufig gestellte Fragen
Immer noch offene Fragen zur Rechtsform Einzelunternehmen? Hier findest du Antworten.
Für wen ist die Rechtsform Einzelunternehmen geeignet - und für wen nicht?
Ein unkomplizierter Gründungsprozess und geringe Investitionskosten sorgen dafür, dass das Einzelunternehmen für viele der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit ist.
Gerade für diejenigen, die das Abenteuer gern im Alleingang wagen wollen und nur mit einem geringen finanziellen Risiko rechnen, ist das Einzelunternehmen perfekt.
Besonders beliebt ist es bei Freelancern wie IT-Spezialisten, Social Media Managern und Grafikdesignern.
Auch Menschen, die sich (erst einmal) nebenberuflich selbstständig machen wollen, wählen in aller Regel das Einzelunternehmen als Rechtsform.
Weniger geeignet ist diese, wenn deine Geschäftsidee ein hohes Startkapital verlangt und/ oder allgemein als risikoreich bezeichnet werden kann. In diesem Fall ist es oftmals sinnvoller, sich von Anfang an für eine Rechtsform mit beschränkter Haftung - beispielsweise GmbH oder UG - zu entscheiden.
Gleiches gilt, wenn du ein großes Privatvermögen besitzt - beispielsweise in Form von Ersparnissen und Wohneigentum. Falls dein Unternnehmen scheitert, kann es aufgrund der uneingeschränkten Haftung durchaus passieren, dass auch dieses Vermögen angetastet wird.
Warum ist das Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform?
Wie ganz am Anfang des Beitrags bereits erwähnt ist das Einzelunternehmen die mit Abstand beliebteste und am häufigsten gewählte Rechtsform.
Das liegt natürlich an verschiedenen Faktoren wie dem einfachen Gründungsprozess, einer unkomplizierten Buchhaltung und den absolut überschaubaren Gründungskosten.
Insgesamt kann das Einzelunternehmen als die unkomplizierteste Rechtsform bezeichnet werden.
Ist das Einzelunternehmen eine Kapital- oder Personengesellschaft?
Weder noch.
Am ehesten hat das Einzelunternehmen etwas mit einer Personengesellschaft zu tun. Doch hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss aus mindestens zwei Personen, die eben eine Gesellschaft bilden.
Beispiele dafür sind die GbR, die KG und die OHG.
Selbst wenn du als Einzelunternehmer Mitarbeiter einstellst, kannst du dein Unternehmen nicht als Personengesellschaft bezeichnen - schließlich bist du nach wie vor alleiniger Inhaber.
Was sollte ich beim Namen des Einzelunternehmens beachten?
Wenn es an der Zeit ist, deinem Unternehmen einen Namen zu geben, musst du ein paar wichtige Dinge beachten.
Wird das Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eingetragen, muss auf jeden Fall dein vollständiger Vor- und Nachname in der Bezeichnungen enthalten sein. Weitere Ergänzungen wie die Branche, deine Tätigkeit oder ein Fantasiename sind zulässig, aber nicht notwendig.
Wenn du ein Kaufmann oder eine Kauffrau bist und das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde, kann dein Name auch entfallen - du hast also alle Freiheiten und kannst auch reine Marken- oder Fantasienamen als Geschäftsbezeichnung nutzen. Wichtig ist in diesem Fall nur, dass du (je nachdem, was zutrifft) die Abkürzungen e.K., e.Kfr. oder e.Kfm. verwendest.
Wann muss das Einzelunternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
Die Eintragung ins Handelsregister ist notwendig, wenn du zur Gruppe der eingetragenen Kaufleute gehörst beziehungsweise gehören willst.
Für alle anderen Gewerbetreibenden ist der Eintrag freiwillig. Ein Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister ist daher keine Seltenheit.
Wann ist ein Einzelunternehmen sinnvoll?
Es gibt unterschiedliche Aspekte, die für die Gründung eines Einzelunternehmens sprechen. Hierzu gehören:
- geringes Startkapital
- geringes unternehmerisches Risiko der Geschäftsidee
- der Wunsch möglichst schnell mit deinem Unternehmen an den Start zu gehen
Wer kann Geschäftsführer eines Einzelunternehmens sein?
Grundsätzlich niemand, denn beim Geschäftsführer handelt es sich um die offizielle Bezeichnung eines Organs der Kapitalgesellschaften.
Wenn du dich als Einzelunternehmer Geschäftsführer nennst, riskierst du im schlimmsten Fall tatsächlich eine Abmahnung - nämlich dann, wenn du andere damit in die Irre führst, weil dein Unternehmen durch den Titel größer/ professioneller/ umsatzstärker wirkt.
Der Gründer eines Einzelunternehmens wird in aller Regel schlichtweg Inhaber genannt.
Die Leitung kann sowohl vom Inhaber als auch einem Prokuristen oder einem bevollmächtigten Angestellten übernommen werden.
Achte insbesondere darauf, dass in deinem Impressum nicht die Bezeichnung "Geschäftsführer" auftaucht. Diese Bezeichnung wird besonders oft abgemahnt.
Welche Buchführung ist bei Einzelunternehmen erforderlich?
Welche Buchführung du als Einzelunternehmer machst, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Während der Freiberufler immer nur eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorlegen muss, entscheidet bei Gewerbetreibenden und Kaufleuten die Höhe des jährlichen Umsatzes, ob eine EÜR reicht oder doch die doppelte Buchführung notwendig ist.
Die Umsatzgrenze liegt bei etwa 600.000 Euro.
Welcher Kontenrahmen ist für Einzelunternehmen ratsam?
Zunächst einmal: Kontenrahmen sind nur dann wichtig für dich, wenn du zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, also mehr als die oben genannten 600.000 Euro Euro Umsatz im Jahr machst.
Ist dies der Fall, dann kannst du die beiden Standardkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 nutzen.
Wer darf ein Einzelunternehmen gründen?
Grundsätzlich darf jeder ein Einzelunternehmen gründen. Spezielle Voraussetzungen sind in den seltensten Fällen notwendig.
Wie viele Mitarbeiter darf ein Einzelunternehmen beschäftigen?
Hier gibt es theoretisch keine Grenze nach oben.
Bedenke jedoch, dass mit jedem Mitarbeiter das unternehmerische Risiko wächst.
Aus diesem Grund entscheiden sich zahlreiche Einzelunternehmer ab einer gewissen Unternehmensgröße für einen Wechsel der Rechtsform - beispielsweise vom Einzelunternehmen zur GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
Wo werden Einzelunternehmen eingetragen?
Jedes Einzelunternehmen wird im Gewerberegister erfasst.
Zusätzlich werden von Kaufleuten geführte Unternehmen im Handelsregister eingetragen.
Wie viele Gründer darf ein Einzelunternehmen maximal haben?
Ein Einzelunternehmen wir stets von einer Person gegründet. Gibt es mehr Gründer, kommt die Rechtsform nicht mehr in Frage.
Einzelunternehmen zu GmbH umwandeln - Ist das möglich?
Du kannst jederzeit die Rechtsform wechseln und beispielsweise aus deinem Einzelunternehmen eine GmbH machen.
An dieser Stelle muss jedoch gesagt werden, dass dieser Schritt mit einem enormen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden ist. Außerdem wirst du mit zusätzlichen Kosten rechnen müssen.
Einzelunternehmen vs. Freiberufler - Was ist der Unterschied?
Jeder Freiberufler ist auch Einzelunternehmer, doch nicht jeder Einzelunternehmer ist auch Freiberufler.
Die Freiberufler genießen einen Sonderstatus in Deutschland und werden bewusst von den Gewerbetreibenden unterschieden.
Im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz heißt es dazu:
"Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
Und weiter:
"Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher." (§1 (2) PartGG).
In der Praxis profitieren Freiberufler konkret vom Wegfall der Gewerbesteuer und einer vereinfachten Buchhaltung (EÜR).
Wie kann ich ein Einzelunternehmen auflösen?
Die Auflösung eines Einzelunternehmens ist erfreulicherweise ähnlich einfach wie seine Gründung.
Wenn du der Meinung bist, dein Unternehmen einstellen zu wollen oder zu müssen, dann musst du betriebliches Vermögen in privates verwandeln - sprich: es vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto überweisen. Alternativ ist auch eine Veräußerung möglich.
Ist dies erledigt, solltest du im nächsten Schritt das Finanzamt über die Auflösung deines Einzelunternehmens informieren.
Wenn du einen Eintrag im Handelsregister hast, musst du dich außerdem abschließend darum kümmern, dass dieser gelöscht wird.
Zusammenfassung
Es ist nicht verwunderlich, dass sich die meisten Unternehmer in Deutschland für die Gründung eines Einzelunternehmens entscheiden.
Die Rechtsform kommt mit einem einfachen Gründungsprozess daher und erfordert kein festes Startkapital.
Dem gegenüber steht allerdings die uneingeschränkte Haftung, die dazu führt, dass du das Dasein als Einzelunternehmer stets mit Vorsicht genießen solltest.
Doch solange dein Unternehmen läuft, überwiegen eindeutig die Vorzüge dieser Rechtsform.
In Kooperation mit Firma.de helfen wir bei der Gründung deines Einzelunternehmens und geben dir mehr Zeit für dein Unternehmen.