Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) überzeugt in erster Linie durch einen unkomplizierten Gründungsprozess und die geringen Kosten. Der wohl größte Nachteil ist die uneingeschränkte Haftung, die im schlimmsten Fall auch den Privatbesitz der Gesellschafter betrifft.
Dennoch kann diese Geschäftsform als empfehlenswert bezeichnet werden – vorausgesetzt natürlich, sie kommt für dich grundlegend infrage.
Denn – auch das muss an dieser Stelle gesagt werden – nicht jedes Gründerteam und jede Geschäftsidee sind automatisch für eine GbR geeignet. Es ist kein Zufall, dass vor allem Freiberufler die Rechtsform nutzen, um sich mit anderen zusammenzuschließen und ein Unternehmen zu gründen.
Meine Top-Empfehlungen für eine GbR-Gründung sind:
- Gründungsprozess: Firma.de
- Geschäftskonto: Finom Start
- Buchhaltung: lexoffice (6 Monate gratis)
Inhalt
Was ist eine GbR?
Eine GbR ist eine mögliche Gesellschaftsform für Unternehmen in Deutschland und die ursprünglichste Form der Personengesellschaft. Sie wird in der Regel dann angewendet, wenn sich zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) dazu verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern. Dieser Zweck wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
In der Praxis findet die GbR unter anderem beim Zusammenschluss von Freiberuflern zu einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät und auch zur Durchführung von Bauvorhaben durch verschiedene Bauunternehmen statt.
Gründung einer GbR im Detail
Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Vergleich zur UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH recht einfach gehalten.
Folgende Schritte sind nötig:
- Grundlegendes klären
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen
- Gewerbeamt Anmeldung
- Finanzamt Anmeldung
- Geschäftskonto eröffnen
Wie du eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Schritt für Schritt im Detail gründest, erfährst du nachfolgend.
Schritt 1: Grundlegendes klären
Am Anfang solltest du mit deinem Geschäftspartner oder deinen Geschäftspartnern natürlich erst einmal alle grundlegenden Punkte klären.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Wie viele beim Finanzamt angemeldete Gesellschafter soll es geben?
- Welcher Unternehmenszweck wird verfolgt?
- Wie viel Kapital wird für die Gründung benötigt?
- Wer kann wie viel Kapital aufbringen?
- Wer wird Geschäftsführer?
- Wie werden Gewinne und Verluste verteilt?
Schritt 2: Gesellschaftsvertrag der GbR aufsetzen
Es ist ein allgemeiner Irrglaube, dass der Gesellschaftsvertrag für die Gründung schriftlich festgehalten werden muss. Tatsächlich reicht grundsätzlich auch eine mündliche Vereinbarung.
Wir raten dir allerdings dazu, den Gesellschaftsvertrag unbedingt in schriftlicher Form festzuhalten. Man weiß nicht, was später einmal passiert. Spätestens dann, wenn es zu ersten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern kommt, ist jeder froh, etwas „in der Hand“ zu haben.
Im Gesellschaftsvertrag können unter anderem folgende Punkte geklärt werden:
- Unternehmenszweck
- Geschäftsführer und sein/e Vertreter
- Haftungsverteilung
- Verteilung von Gewinnen und Verlusten
- Anspruch auf Urlaubstage
- Regelung im Krankheitsfall
- Übertragung von Geschäftsanteilen
Wenn du beim Gesellschaftsvertrag auf Nummer Sicher gehen willst, empfehlen wir dir, einen Termin beim Anwalt zu vereinbaren. Hierbei handelt es sich allerdings um kein Muss.
Online findest du zum Beispiel bei der IHK Frankfurt einen Mustervertrag für die Gründung einer GbR.
Der Vertrag ist gültig, sobald ihn alle Gesellschafter unterschrieben haben.
Leseempfehlungen & Tools
Leseempfehlungen & Tools
Schritt 3: GbR beim Gewerbeamt anmelden
Nun geht’s ans Eingemachte. Damit ihr euer Geschäft aufnehmen könnt, muss die GbR noch beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Dieser Schritt ist – vergleichbar mit der Anmeldung von einem Einzelunternehmen – sehr einfach und schnell erledigt.
Wichtig ist, dass sich jeder Gesellschafter anmeldet. Das heißt: Jeder muss den Gewerbeschein einzeln ausfüllen. Es reicht also nicht, wenn beispielsweise nur der Geschäftsführer vor Ort ist und diese Aufgabe übernimmt.
Schritt 4: GbR beim Finanzamt anmelden
Damit auch das Finanzamt von der Neugründung informiert wird, ist eine separate Anmeldung notwendig. Diese wird zwar in der Regel auch vom Gewerbeamt übernommen – allerdings kann es dann eine ganze Weile dauern, bis du die Steuernummer erhältst.
Um diesen Prozess ein wenig zu beschleunigen, kannst du einfach beim zuständigen Finanzamt anrufen und um die Zusendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung bitten.
Schritt 5: Geschäftskonto eröffnen
Um private und geschäftliche Finanzen klar voneinander zu trennen, ist es sinnvoll, ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Die besten Geschäftskonten im Oktober 2024 sind:
- Bestes Online-Geschäftskonto: Finom Start
- Bestes Filial-Geschäftskonto: Commerzbank KlassikGeschäftskonto
- Bestes Geschäftskonto mit Zinserträgen: Vivid Geschäftskonto (bis zu 5 % Zinsen p. a.)
Aktion: Bis 31.10.2024 kannst du dir eine Prämie von 100 Euro sichern, wenn du ein Geschäftskonto bei Tide eröffnest.
Vor- und Nachteile
Jede Unternehmensform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile.
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts überwiegen klar die Vorteile, wobei man die Details von Unternehmensformen immer abhängig vom zu gründenden Unternehmen betrachten muss.
Vorteile
- unterliegt kaum Gründungsformalitäten, keine Einschränkung auf bestimmte Berufe oder Branchen
- es fallen keine oder geringe Gründungskosten an
- kein Mindestkapital erforderlich
- bietet steuerliche Vorteile im Vergleich zu Kapitalgesellschaften
- lässt sich mit geringem bürokratischem Aufwand gründen und führen
- jeder Gesellschafter hat weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten
- genießt relativ hohes Ansehen bei Kreditinstituten
Nachteile
- alle Gesellschafter haften gemeinsam, zu gleichen Teilen und unbeschränkt
- kommt als Unternehmensform nur für Kleingewerbe infrage (Umsatzgrenze: 250.000 Euro)
- nicht für kaufmännische Tätigkeiten geeignet
Hilfreiches Wissen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts bieten auch folgende zwei Videos, die ich dir empfehle anzuschauen:
Steuern
Natürlich muss auch eine GbR Steuern zahlen. Hierbei musst du konkret die folgenden Punkte vor Augen haben:
- Umsatzsteuer: Wenn ihr nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, müsst ihr eure Dienstleistungen und/ oder Produkte mit 19 Prozent (in wenigen Fällen 7 Prozent) Umsatzsteuer ausweisen.
- Einkommensteuer: Die GbR an sich muss keine Einkommensteuer zahlen – die einzelnen Gesellschafter hingegen schon. In seiner Einkommensteuererklärung muss jeder Gesellschafter angeben, wie hoch seine Privatentnahmen aus dem Betriebsvermögen waren.
- Gewerbesteuer: Wenn das Unternehmen ein Gewerbebetrieb ist, dann müsst ihr ab einem jährlichen Gewerbeertrag von über 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen. Der Hebesatz, der bestimmt, wie hoch die Zahlung ausfällt, variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Wenn ihr euch als Freiberufler zusammengetan habt, wird keine Gewerbesteuer fällig.
Weitere Details zum Thema Steuern bei einer GbR findest du auch in nachfolgenden Video:
Haftung
Der größte Nachteil dieser Rechtsform ist die Haftung. Alle Gesellschafter haften gemeinsam, zu gleichen Teilen und unbeschränkt.
In der Unternehmenspraxis bedeutet das: Zunächst haftet das Unternehmen selbst für Verbindlichkeiten, danach die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.
Haftungsbeschränkungen müssen mit jedem Vertragspartner einzeln festgelegt und schriftlich fixiert werden. Handelt ein Gesellschafter allein, haften trotzdem alle Gesellschafter gemeinsam.
Auflösung der GbR
Die Auflösung der GbR geschieht in drei Schritten: der Auflösung, der Auseinandersetzung und der Vollbeendigung.
Der Auflösungsgrund einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann durch die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag weitgehend selbst bestimmt werden.
Eine Auflösung tritt dann ein, wenn ein gesetzlicher oder vertraglicher Auflösungsgrund, z. B. die Kündigung durch einen der Gesellschafter, vorliegt.
Nach der Auflösung folgt die Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens. In diesem Schritt wird die Gesellschaft abgewickelt.
Ist das Auseinandersetzungsverfahren abgeschlossen, gilt die Vollbeendigung.
Fragen und Antworten
Bei und vor allem vor der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt es immer wieder zu den gleichen Fragen.
Nachfolgend haben wir ein FAQ mit häufig gestellten Fragen rund um die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusammengestellt.
Was sollte ich beim Namen für meine GbR beachten?
Bei der Namensvergabe für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts besteht keine gesetzliche Regelung.
In der Praxis führt man meistens den Vor- und Nachnamen der Gesellschafter in der Geschäftsbezeichnung. Ist diese Kombination zu lang oder umständlich, kann im Einzelfall auch das Führen der Nachnamen im Unternehmensnamen möglich sein.
Fantasienamen sind im Gegensatz zu einer GmbH oder Aktiengesellschaft ein schwieriges Thema, aber im Einzelfall möglich. Besonders bei Fantasienamen ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert. Dem Namen müssen Behörden wie Gewerbeamt und Finanzamt vorher zustimmen.
Der Name darf auch nicht irreführend sein, z. B. in Bezug auf das Geschäftsfeld des Unternehmens, oder mit anderen, bereits bestehenden Unternehmensnamen, verwechselt werden.
Was bedeutet GbR Vertrag?
Der GbR Vertrag beschreibt den Zweck des Zusammenschlusses deines Unternehmens.
Weitere Informationen dazu findest du im Abschnitt „Wie gründet man eine GbR“ unter Punkt zwei.
Muss eine GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
Ein Eintrag ins Handelsregister ist bei einer GbR nicht erforderlich.
Wo muss ich eine GbR anmelden?
Bei einer Neugründung muss die Gesellschaft ins Gewerberegister der jeweiligen Stadt eingetragen werden. Dazu meldest du bei deinem lokalen Gewerbeamt ein Gewerbe an.
Wenn du dein Unternehmen als Gewerbetreibender betreibst, musst du dich auch bei der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer anmelden. Rechtsanwälte müssen sich außerdem bei der Rechtsanwaltskammer anmelden.
Zudem muss dein Unternehmen beim Finanzamt angemeldet werden, wo du Einkommensteuer, Umsatzsteuer und als Gewerbetreibender Gewerbesteuer zahlen musst. Freiberufler beantragen beim Finanzamt eine Steuernummer.
Was kostet die Gründung?
Da bei der Gründung einer GbR kaum formelle Anforderungen zu beachten sind, ist die Gründung entsprechend günstig.
Um die Gesellschaft zu gründen, musst du bei deinem örtlichen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Dieser Prozess kostet je nach Region zwischen 15 und 60 Euro.
Wie viele Gesellschafter benötigt eine GbR?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts setzt sich aus mindestens zwei Gesellschaftern zusammen. Nach oben sind (rein theoretisch) keine Grenzen gesetzt.
Wer darf bei einer GbR Verträge abschließen?
Grundsätzlich ist jeder Gesellschafter in der Lage, Verträge abzuschließen.
Allerdings kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts vertraglich auch so konzipiert werden, dass nur sie selbst als juristische Person (und keine einzelnen Gesellschafter) Verträge abschließen kann. In diesem Fall ist die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig.
Eine dritte Variante ist die Benennung eines Gesellschafters, der stellvertretend für die gesamte GbR Verträge rechtskräftig abschließen kann.
Welcher Kontenrahmen eignet sich für eine GbR?
Da eine GbR in der Regel nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, musst du dich zunächst einmal nicht mit dem Thema Standardkontenrahmen (SKR) auseinandersetzen.
Eine Ausnahme bilden Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die einen jährlichen Umsatz von über 600.000 Euro oder einen Gewinn von mehr als 60.000 Euro erzielen.
Wenn dies auf dein Unternehmen zutrifft, sind die Kontenrahmen 03 und 04 eine gute Wahl.
Muss eine GbR beim Finanzamt angemeldet werden?
Ja, sowohl die Freiberufler GbR als auch die GbR als Gewerbebetrieb muss beim Finanzamt angemeldet werden. Nur dann erhaltet ihr eine Steuernummer und (falls notwendig) eine Umsatzsteuer-ID.
Besteht bei einer GbR eine Nachschusspflicht?
Die Nachschusspflicht bezeichnet die Pflicht eines Gesellschafters, über die Höhe seiner Stammeinlagen hinaus einen finanziellen Nachschuss zu leisten. Dies ist meist dann notwendig, wenn die Einlagen erhöht werden sollen.
Diese Pflicht besteht nur, wenn sie im Gesellschaftsvertrag festgehalten wurde und bei der Auflösung der Gesellschaft.
Benötigt eine GbR ein festgelegtes Stammkapital?
Nein, für die Gründung ist kein Stammkapital vorgeschrieben.
Ist eine GbR eine Personengesellschaft?
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Personengesellschaft.
Sie wird in der Regel dann angewendet, wenn sich zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen) dazu verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu fördern. Dieser Zweck wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt.
Was bedeutet die Abkürzung GbR?
Die Abkürzung GbR steht für Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Benötigt eine GbR ein Geschäftskonto?
Gesetzlich ist bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kein Geschäftskonto vorgeschrieben.
Jedoch ist die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen sinnvoll und erleichtert den Überblick über die Finanzlage der Gesellschaft.
Ist die GbR eine juristische Person?
Die Unternehmensform kann sich sowohl aus natürlichen als auch juristischen Personen zusammensetzen.
Wichtig zu wissen: Es gilt das Entweder-oder-Prinzip. Ein Mix aus natürlichen und juristischen Personen ist nicht möglich.
Gibt es steuerliche Vorteile bei einer GbR?
Eine GbR ist, wenn sie gewerblich tätig wird, gewerbesteuerpflichtig. Allerdings unterliegt sie nicht der Einkommen- oder Körperschaftssteuer.
Bei der Steuererklärung wird jeweils ein Formular zur einheitlichen und zur gesonderten Gewinnfeststellung abgegeben. Letzteres enthält dabei die Gewinnanteile der Gesellschafter. Je nach Rechtsform der einzelnen Gesellschafter werden die Einkünfte bei der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer versteuert.
Sobald die Gesellschaft Grundstücke erwirbt oder veräußert, entsteht eine Grunderwerbssteuer, die ebenfalls an das Finanzamt abgeführt werden muss.