Jede Gesellschaft benötigt einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin.
Welche Aufgaben übernimmt ein Geschäftsführer? Und wie viel verdient man, wenn man diese Position innehat?
Inhalt
Aufgaben eines Geschäftsführers
Die zentrale Aufgabe eines Geschäftsführers ist es, den Gesellschaftszweck zu erfüllen und alle organisatorischen, kaufmännischen und personellen Maßnahmen zu ergreifen, die dafür notwendig sind.
Als Geschäftsführer profitierst du von der Geschäftsführerbefugnis. Das heißt, du kannst eigenständig entscheiden, wie der Gesellschaftszweck erreicht wird – solang du dich im gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmen bewegst, der für dich festgelegt wurde.
Außerdem kann sich die Gesellschafterversammlung das Recht einräumen, in bestimmten Fällen ihre Zustimmung geben zu müssen.
Was genau es im Detail bedeutet, den Gesellschaftszweck zu erfüllen, ist natürlich von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und von verschiedenen Faktoren (allen voran dem Zweck) abhängig.
Dennoch können viele Aufgaben genannt werden, die von nahezu immer wahrgenommen werden müssen:
- gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft nach außen
- Definition der Unternehmensziele und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung
- Definition der Unternehmenspolitik (und Ausführung)
- Organisation
- Kontrolle
- strategische Unternehmensplanung
- Delegieren von Aufgaben an Mitarbeiter
- Mitarbeiterführung
- Nachwuchsförderung
- Steigerung der Mitarbeiterbindung
- Überwachung der Finanzen
- Vorantreiben des qualitativen und quantitativen Wachstums des Unternehmens
- Priorisierung von Aufgaben
Wenn es mehrere Geschäftsführer in einem Unternehmen gibt, ist es üblich, die Aufgaben unter diesen aufzuteilen.
Im Fachjargon spricht man dann auch von Ressortverteilung.
Pflichten eines Geschäftsführers
Natürlich musst du als (angehender) Geschäftsführer nicht nur deine Aufgaben, sondern auch deine Pflichten kennen.
Eines gleich vorweg: Hiervon gibt es eine ganze Menge.
- Sorgfaltspflicht (§ 43 GmbHG)
- (Stamm-)Kapitalerhaltung (§ 30 Abs. 1 GmbHG)
- Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO)
- Risiko-Minimierung
- Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft
- Liquidität und Verschuldung permanent überwachen
- Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse
- Führung des Geschäftsbetriebs
- Buchführungspflicht
- Buchführungspflicht (Bilanzierung, Steuererklärung etc.)
- Pflichten gegenüber Mitarbeitern (bspw. Einhaltung vom Arbeitsschutz, Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz etc.)
- Pflicht zur Einberufung der Gesellschafterversammlung (mind. 1x pro Jahr)
- Mitteilungspflicht an das Handelsregister
- Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern
- Auskunfts- und Meldepflicht gegenüber Krankenversicherung, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit etc.
Die Pflichten, die du als Geschäftsführer kennen und erfüllen musst, ergeben sich einerseits aus verschiedenen Gesetzen (etwa GmbH-Gesetz, Insolvenz-Ordnung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und andererseits aus dem Geschäftsführervertrag.
Sie gelten stets für alle Geschäftsführer, die ein Unternehmen hat.
Das verdienen Geschäftsführer
Sobald das Unternehmen erfolgreicher wird, dürfen sich Geschäftsführer oft über ein sechsstelliges Jahresgehalt freuen.
Wenn du gerade ein Unternehmen gründest und dich selbst als Geschäftsführer einsetzen möchtest, darfst du natürlich nicht sofort mit dem großen Geldregen rechnen.
Es ist normal, dass sich Gründer in der Anfangsphase kein oder wenig Gehalt auszahlen und erst einmal jeden Cent ins Unternehmen stecken.
Hierbei gilt allgemein: Je kleiner das Unternehmen, desto weniger verdient der Geschäftsführer. Auch die Branche, in der du mit deinem Unternehmen tätig bist, wird einen großen Einfluss auf dein Einkommen haben.
Wie wird man Geschäftsführer?
Ein Geschäftsführer wird immer im Rahmen der Gesellschafterversammlung bestellt.
Das bedeutet, dass letztlich die Gesellschafter darüber entscheiden, wer die Geschäftsführung ihres Unternehmens übernimmt.
Ob sie Personen aus den eigenen Reihen auswählen oder einen externen Geschäftsführer bestellen, ist ihnen überlassen. Beide Möglichkeiten sind in der Praxis weitverbreitet und bringen sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich.
Wichtig zu wissen ist, dass die Gesellschafter nicht nur einen Geschäftsführer bestellen, sondern diesem auch Weisungen geben und ihn abberufen (sprich: entlassen) können.
Die Rahmenbedingungen und Vorgaben werden im sogenannten Geschäftsführervertrag festgehalten.
Hier sind auch alle Rechte und Pflichten aufgeführt. Ebenso können Befugnisse im Vertrag beschränkt werden.
Definition Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist eine natürliche Person, die mit der Führung aller Geschäfte in einem Unternehmen beauftragt wird. Darum wird er auch als oberste Leitungsstelle eines Unternehmens bezeichnet.
Es kann sich hierbei um einen oder mehrere Gesellschafter handeln, die das Unternehmen gegründet haben. Doch auch ein klassischer Angestellter kann den Posten der Geschäftsleitung übernehmen.
In der Praxis wird zwischen zwei Formen unterschieden:
- der formale Geschäftsführer, der im Handelsregister eingetragen ist
- der faktische Geschäftsführer, der nicht ausschließlich interne Aufgaben wahrnimmt, sondern das Unternehmen auch nach außen operativ und administrativ vertritt
Fragen und Antworten
Grundsätzlich darf fast jeder Mensch in Deutschland Geschäftsführer einer GmbH oder einer anderen Rechtsform werden – vorausgesetzt du
- unterliegst nicht einer Untersagung der Ausübung eines bestimmten Gewerbes
- wurdest in den vergangenen fünf Jahren nicht wegen bestimmter Straftaten verurteilt
Als Geschäftsführer eines Unternehmens musst du deinen Namen ins Handelsregister eintragen lassen.
Außerdem wird dieser auch im Gesellschaftervertrag und im Geschäftsführervertrag auftauchen.
Grundsätzlich haften Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG und AG ausschließlich mit ihrem unternehmerischen Vermögen.
Missachtet der Geschäftsführer jedoch seine Sorgfaltspflicht – das heißt: handelt er nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes – kann er unter Umständen auch mit seinem privaten Vermögen für daraus entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Der Fachbegriff hierfür lautet Geschäftsführerhaftung.
Damit dir das nicht passiert, solltest du immer
- alle Gesetze beachten
- den Weisungen der Gesellschafterversammlung folgen
- in einem konstanten Austausch mit den Gesellschaftern stehen und deren Interessen beachten
- die Pflichten im Geschäftsführervertrag beachten
- im Vorfeld die Bonität von Vertragspartnern überprüfen
- Entscheidungen mit aussagekräftigen Zahlen und Fakten belegen können
- Sicherheiten (etwa Bürgschaften) für risikoreiche Geschäfte fordern
- vorausschauend denken und handeln
Beachte zudem: Es ist vollkommen menschlich, gelegentlich einen Fehler zu machen. Nicht jeder Fehltritt wird automatisch in einer privaten Haftung für den Schaden enden.
Wenn der Geschäftsführer kein Gesellschafter ist (auch Fremdgeschäftsführer genannt), dann handelt es sich bei ihm um einen leitenden Angestellten – also um einen Arbeitnehmer.
Er genießt dadurch alle Rechte und Vorzüge eines Beschäftigten, wie ein erfolgsunabhängiges Einkommen, Arbeitsschutzmaßnahmen und Sozialversicherungen.
Um Geschäftsführer eines Unternehmens zu werden, musst du weder etwas Bestimmtes studiert noch eine konkrete Ausbildung absolvieren.
Geschäftsführer kommen aus den unterschiedlichsten Branchen und zeichnen sich weniger durch ihren fachlichen Background, dafür umso mehr durch ihre persönlichen Skills aus. Hierzu gehören beispielsweise:
- unternehmerisches Denken
- Entscheidungsfreude
- Fähigkeit zu leiten und zu delegieren
- ausgeprägtes Organisationstalent
- Leistungsbereitschaft
- Stressresistenz
Wenn du dich bestmöglich auf dein späteres Dasein als Geschäftsführer vorbereiten möchtest, kannst du allerdings auch BWL oder Unternehmensführung studieren.
Der Geschäftsführer kann ausschließlich von der Gesellschafterversammlung abberufen und entlassen werden.
Welche Kündigungsfrist für ihn gilt, ist im Geschäftsführervertrag festgelegt.
Jede Gesellschaft – sei es nun GmbH, UG, AG, OHG oder KG – benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Andernfalls ist sie in der Praxis nicht handlungsfähig.
Nach oben gibt es rein theoretisch keine Grenzen. Du kannst dir allerdings vorstellen, wie chaotisch die Unternehmensleitung wird, wenn beispielsweise zehn verschiedene Personen ihre jeweiligen Interessen durchsetzen wollen.