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OHG gründen: Schritt für Schritt

Jessika Fichtel Expertin für Entrepreneurship und Karriere

Aktualisiert am

Wer sich für die Rechtsform OHG entscheidet, der darf sich auf folgenden Gründungsprozess einstellen:

  1. Prüfe, ob du alle grundlegenden Voraussetzungen erfüllst
  2. Setze einen Gesellschaftsvertrag auf
  3. Lasse deine OHG ins Handelsregister eintragen
  4. Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt an
  5. Kontaktiere das Finanzamt

Wie die Einzelschritte im Detail aussehen, haben wir dir nachfolgend zusammengetragen.

OHG Gründung im Detail

Schritt 1: Prüfe, ob du alle grundlegenden Voraussetzungen erfüllst

Eine OHG darf nur von sogenannten Vollkaufleuten gegründet werden, das heißt: Es muss ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb herrschen.

Schritt 2: Setze einen Gesellschaftsvertrag auf

Wenn du dich mit den anderen Gesellschaftern zusammen setzt, um den Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, dann müsst ihr euch grundsätzlich an keine bestimmte Form halten.

In dem Dokument darf alles geklärt werden, was ihr für wichtig erachtet, also beispielsweise:

  • Wer sind die Gesellschafter?
  • Welches Stammkapital wird freiwillig von jedem eingezahlt?
  • Welchen Namen soll die OHG tragen?
  • Welcher Geschäftsinhalt liegt zugrunde?
  • Wer wird als Geschäftsführer eingesetzt?

Hier findest du einen Mustervertrag zur Gründung einer OHG.

Wichtig zu wissen: Der Gesellschaftsvertrag für die OHG-Gründung muss nicht notariell beglaubigt werden; es sei denn, es werden Grundstücke als Sachleistung eingebracht.

Schritt 3: Lasse deine OHG ins Handelsregister eintragen

Dieser Schritt ist obligatorisch – du kommst also nicht drumherum.

Bedenke außerdem, dass der Eintrag erst dann gültig ist, wenn du die Kosten für die Eintragung gezahlt hast. Für einen Eintrag ins örtliche Handelsregister werden meist ca. 150 Euro fällig.

Eine OHG wird übrigens grundsätzlich in Abteilung A des Handelsregisters eingetragen.

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Schritt 4: Melde dein Gewerbe beim Gewerbeamt an

Die Anmeldung von deiner offenen Handelsgesellschaft beim Gewerbeamt erfolgt, indem du (zusammen mit den anderen Gesellschaftern) einen Gewerbeschein ausfüllst.

Auch hier werden wieder Kosten fällig. Die Höhe hängt vom Ort ab, an dem du dein Unternehmen gründest. Vorwiegend werden zwischen 25 und 35 Euro fällig – du musst also keine riesigen Ausgaben befürchten.

Tipp: Immer mehr Gewerbeämter bieten eine Online-Anmeldung an. Alternativ kannst du den Gewerbeschein auch online herunterladen, ausfüllen und dann auf postalischem Weg an das zuständige Gewerbeamt schicken.

Schritt 5: Kontaktiere das Finanzamt

Im letzten Schritt musst du noch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Hast du diesen ausgefüllt und zurückgeschickt, erhältst du innerhalb weniger Wochen deine Steuernummer. Deine OHG ist dann sofort geschäftsfähig.

Geschäftskonto

Bei der Suche nach einem Geschäftskonto für eine OHG kann man leicht den Überblick verlieren.

Weitere Informationen zum Thema findest du in unserem Geschäftskonto-Vergleich.

Häufig gestellte Fragen

Wie jede Rechtsform wirft natürlich auch die OHG viele Fragen auf.

Nachfolgend findest du die, die jungen Gründern besonders häufig unter den Nägeln brennen.

Wann ist es sinnvoll, eine OHG zu gründen?

Wie sinnvoll oder weniger sinnvoll die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Fakt ist auf jeden Fall: Diese Rechtsform spricht nur eine kleine Gruppe von Gründern an: Diejenigen, die in den Handel einsteigen wollen und einer kaufmännischen Tätigkeit nachgehen. Und noch weiter: Du musst ein/e sogenannte/r Vollkaufmann/-frau sein, um eine OHG zu gründen. Was genau das bedeutet, soll weiter unten im Beitrag erklärt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, auf den an dieser Stelle unbedingt hingewiesen werden muss, ist die Haftung. Im Falle er offenen Handelsgesellschaft bist du verpflichtet, auch mit deinem privaten Vermögen zu haften. Diese Rechtsform ist also in erster Linie dann sinnvoll, wenn deine Geschäftsidee mit wenig Risiko verbunden ist oder du genügend Rücklagen hast, um im Fall des Scheiterns reagieren zu können.

Da die Gesellschafter immer gleichberechtigte Partner sind, haben sie auch alle die gleichen Rechte und Pflichten. Das ist grundsätzlich ein positiver Aspekt, doch setzt er auch voraus, dass du deinen Geschäftspartnern zu 100 Prozent vertrauen kannst. Ist dies nicht der Fall, solltet ihr die Gründung der OHG noch einmal überdenken.

Was ist beim Namen der OHG zu beachten?

Wenn du dich für die Gründung einer OHG entschieden hast und auf der Suche nach einem geeigneten Namen für dein Unternehmen bist, dann kannst du dich auf einige Freiheiten, aber auch Einschränkungen einstellen.

Wenn es um die Benennung einer OHG geht, musst du Folgendes wissen:

  • Fantasienamen sind erlaubt
  • die Namen der Gesellschafter als Firmenname sind möglich
  • der Firmenname darf nicht irreführend sein
  • die Abkürzung „OHG“ im Firmennamen ist zwingend erforderlich
  • eine Verwechslungsgefahr muss ausgeschlossen werden

Wie viele Gesellschafter darf eine OHG haben?

Die OHG ist ein Zusammenschluss aus mindestens zwei Gesellschaftern. Hierbei darf es sich sowohl um natürliche als auch juristische Personen handeln.

Nach oben gibt es rein theoretisch keine Grenzen. Du solltest dir jedoch im Klaren darüber sein, dass das Konfliktpotenzial mit jedem weiteren Gesellschafter steigt.

Wie ist die Gewinnverteilung bei einer OHG?

Sofern es nicht anders im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist, haben alle Gesellschafter einen gleich großen Anspruch auf den Gewinn. Die Verteilung ist also nicht abhängig von Firmenanteilen und Positionen innerhalb des Unternehmens.

Wann entsteht eine OHG im Außenverhältnis?

Die sogenannte OHG im Außenverhältnis existiert ab der Eintragung ins Handelsregister. Ab dann gilt für dein Unternehmen auch das Handelsrecht.

Kann eine OHG auch die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ab wann ein Unternehmen als Kleinunternehmen gilt, entscheidet ausschließlich die Höhe des Umsatzes und nicht etwa die Rechtsform.

Es ist also möglich, mit dieser Rechtsform von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren.

Können Geschäftsführer auch einzeln Entscheidungen treffen und handeln?

Die OHG unterliegt dem Prinzip der Einzelgeschäftsführung.

Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer allein handeln kann. Auf diese Weise ergibt sich eine hohe Flexibilität, die allerdings nur dann von Vorteil ist, wenn sich alle Gesellschafter vertrauen.

Ist jeder Gesellschafter einer OHG automatisch auch Geschäftsführer?

Die offene Handelsgesellschaft sieht hier keine feste Regelung vor. Welcher Gesellschafter auch Geschäftsführer wird, kann individuell im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

Fazit

Die OHG ist sicherlich nicht die typische Rechtsform, die von Gründern bevorzugt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass du sie kategorisch ausschließen solltest, wenn du dich bisher nicht für eine Form entscheiden konntest.

Es stimmt, dass die offene Handelsgesellschaft nur eine kleine Gruppe von Gründern anspricht. Wenn du zu dieser gehörst, solltest du dir sicher sein, dass du dich zu 100 Prozent auf deine/n Geschäftspartner verlassen kannst und ihr definitiv die gleichen Ziele verfolgt.

Andernfalls kann es schnell passieren, dass euer Abenteuer Selbstständigkeit im Streit und somit letztlich im Fiasko endet.

Autor

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel hat sich im Laufe ihrer bisherigen Karriere als Freelance-Autorin auf die Themenschwerpunkte Karriere und Entrepreneurship spezialisiert. Sie gehört seit 2017 zum Team von Junge Gründer. Jessikas besonderes Interesse gilt kreativen Startups, die sich vom „Mainstream“ abheben und sich trauen, anders zu sein. In ihren Artikeln lässt die freiberufliche Texterin gern eigene Erfahrungen einfließen.