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Was ist die Klein­unternehmer­regelung?

Jessika Fichtel Expertin für Entrepreneurship und Karriere

Aktualisiert am

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Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Ausnahmeregelung, die für Kleinunternehmen gilt. Sie kann nur angewendet werden, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr nicht 50.000 Euro übersteigen wird.

In § 19 UStG Absatz 1 heißt es hierzu detailliert:

„Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Das Ziel ist es in erster Linie, den bürokratischen Aufwand für kleine Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Immerhin müssen Gründer, die diese Regelung nutzen, keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung machen.

In der Praxis macht sich die Kleinunternehmerregelung jedoch nicht nur durch den Wegfall der Umsatzsteuervoranmeldung bemerkbar. Kleinunternehmen müssen auch keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen. Ein entsprechender Vermerk, über den wir dir weiter unten im Beitrag noch mehr erzählen werden, informiert den Empfänger der Rechnung über diese Besonderheit.

Wer keine Umsatzsteuer ausweist und keine Umsatzsteuervoranmeldung macht, darf sich im Umkehrschluss allerdings auch keine Umsatzsteuer über die Vorsteuer zurückholen.

Weitere Informationen findest du in nachfolgenden Video:

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Vor- und Nachteile

Da du jetzt weißt, dass die Kleinunternehmerregelung nicht automatisch für jedes Business geeignet ist, kannst du dir sicherlich auch vorstellen, dass es neben den Vorteilen auch ein paar Nachteile gibt.

Worum es sich dabei konkret handelt, verraten wir dir gern.

Vorteile

  • vereinfachte Buchhaltung
  • Wegfall der Umsatzsteuervoranmeldung
  • „günstigere“ Preise für Privatkunden durch Wegfall der Umsatzsteuer und daraus resultierender Wettbewerbsvorteil

Nachteile

  • Vorsteuer auf Ausgaben kann nicht geltend gemacht werden
  • eventuell schlechtes Image durch den Hinweis auf der Rechnung
  • Beschränkung beim Generieren von Umsätzen, „Fahren mit angezogener Handbremse“
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Wann ist die Klein­unternehmer­regelung sinnvoll – und wann nicht?

Es gibt viele Gründer, die in der Kleinunternehmerregelung den perfekten Einstieg in die Selbstständigkeit sehen.

Natürlich sind der Wegfall der Umsatzsteuer auf den Rechnungen sowie der Umsatzsteuervoranmeldung komfortabel, doch solltest du auch unbedingt wissen, dass die Regelung nicht für jeden Gründer sinnvoll ist.

Wenn du mit deiner Geschäftsidee in erster Linie Privatkunden ansprichst, dann ist die Kleinunternehmerregelung empfehlenswert. Denn während sich Geschäftskunden die Umsatzsteuer „zurückholen“ können, haben Privatkunden diese Möglichkeit nicht.

Mit anderen Worten: Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst und keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweist, kannst du deine Produkte und/ oder Dienstleistungen zu einem günstigeren Endpreis anbieten. Ein Umstand, über den sich deine Privatkunden sehr freuen werden und der sich als Wettbewerbsvorteil erweisen kann.

Neben der Zielgruppe gibt es noch einen weiteren Aspekt, der darüber entscheidet, wie sinnvoll oder sinnlos die Kleinunternehmerregelung für den Business ist: Deine geschäftlichen Ausgaben.

Wenn du beispielsweise zu Beginn deiner Selbstständigkeit viel Geld für Büro-Anschaffungen, den Wareneinkauf und vielleicht auch ein Firmenfahrzeug ausgeben musst (und auch später mit vielen Ausgaben gerechnet werden kann), dann kann es passieren, dass sich die Kleinunternehmerregelung sogar negativ auf dein Business auswirkt.

Daher ist die Kleinunternehmerregelung beispielsweise für Einzel- und Online-Händler selten eine gute Entscheidung.

Die Kleinunternehmerregelung eignet sich für …

  • Unternehmer, die vorrangig mit Privatkunden arbeiten
  • Unternehmer, die keinen großen Wareneinsatz und viele Ausgaben haben
  • Unternehmer, die nebenberuflich gründen

Die Kleinunternehmerregelung eignet sich nicht für…

  • Unternehmer, die vorrangig mit Geschäftskunden arbeiten
  • Unternehmer, die viele Ausgaben haben

Was in deinem konkreten Fall sinnvoll ist, besprichst du am besten mit deinem Steuerberater. Dieser kann am besten einschätzen, wann dir die Kleinunternehmerregelung hilft und wann sie zu einem Nachteil für dein Business wird. Im Zweifelsfall müsst ihr beide Szenarien durchrechnen und schauen, welche Variante am Ende die beste für dich ist.

Wo kann ich die Klein­unternehmer­regelung anmelden?

Wenn du dein Unternehmen gerade gründest oder in der kommenden Zeit gründen willst, dann kannst du im Gewerbeschein oder im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, dass du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.

Ist dein Business bereits angelaufen, sprich: willst du nachträglich die Kleinunternehmerregelung anmelden, dann genügt ein formloses Schreiben ans Finanzamt. Darin musst du erwähnen, dass du von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln möchtest. Das Finanzamt prüft dann, ob du die Voraussetzungen nach §19 UStG erfüllst oder nicht.

Dieser Hinweis muss auf deine Rechnungen

Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss dies auch nach außen kommunizieren – nämlich auf seinen Rechnungen.

Was genau auf diesen stehen muss, ist nirgendwo festgeschrieben. Du hast also einige Freiheiten bei der Formulierung.

Falls du trotzdem noch etwas Inspiration benötigst, kannst du folgende Formulierungen nutzen:

  • Gemäß § 19 UStG ist in dem ausgewiesenen Betrag auf dieser Rechnung keine Umsatzsteuer enthalten.
  • Keine ausgewiesene Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
  • Nach § 19 UStG („Kleinunternehmerregelung“) wird keine Umsatzsteuer für den Rechnungsbetrag ausgewiesen

Wichtig: Bei dem Hinweis auf deinen Rechnungen handelt es sich um eine Pflichtangabe. Wenn du sie vergisst, droht nicht nur Ärger mit dem Finanzamt, es kann auch zu einer Verzögerung der Zahlung durch deine Kunden kommen.

Diese werden nämlich dann vermutlich annehmen, dass du aus Versehen vergessen hast, die Umsatzsteuer auszuweisen und eine vollständige Rechnung anfordern.

Hier erfährst du weitere Details für eine korrekte Rechnung als Kleinunternehmer.

Welche Rechtsformen können die Klein­unternehmer­regelung nutzen?

Wer als Kleinunternehmer gilt und wer nicht, wird ausschließlich anhand des jährlichen Umsatzes definiert.

Das bedeutet wiederum, dass du grundsätzlich immer – also unabhängig von der gewählten Rechtsform – von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kannst. Auch Freiberufler sind hiervon nicht ausgeschlossen.

In der Praxis zeigt sich, dass vor allem Einzelunternehmen und Freiberufler die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Eine UG (haftungsbeschränkt), die möglichst schnell ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro ansparen muss, wird etwa Probleme dabeihaben, die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung einzuhalten.

Fragen und Antworten

Es sind bisher nicht alle Fragen rund um die Kleinunternehmerregelung beantwortet? Dann wirf einen Blick in unser FAQ zu dem Thema.

Wer hat Anspruch auf die Kleinunternehmerregelung?

Jeder Kleinunternehmer hat Anspruch auf die Kleinunternehmerregelung.

Als Kleinunternehmer giltst du, wenn du

  • im vorherigen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht hast UND
  • im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machen wirst

Beachte unbedingt, dass es sich bei den Zahlen um deinen Umsatz und nicht um deinen Gewinn handelt.

Wie lange gilt die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung gilt so lange, wie du mit deinem Business ihrer Definition entsprichst.

Steigt dein Umsatz, bist du kein Kleinunternehmer mehr und hast dementsprechend auch keinen Anspruch mehr auf die Kleinunternehmerregelung. Gleiches gilt, wenn du dich freiwillig gegen sie entscheidest.

Was passiert, wenn ich die Grenzen der Kleinunternehmerregelung überschreite?

Wie gerade schon erwähnt, verlierst du dann deinen Status als Kleinunternehmer.

Das bedeutet unter anderem, dass du zukünftig Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst.

Interessant ist dieser Umstand: Wenn du die Grenze von 22.000 Euro nur geringfügig überschreitest und nachweisen kannst, dass du mit den zusätzlichen Umsätzen nicht gerechnet hast, dann drückt das Finanzamt meist ein Auge zu und lässt dir deinen Kleinunternehmer Status.

Kann die Kleinunternehmerregelung auch noch nach der Gründung beantragt werden?

Ja, indem du ein formloses Schreiben an das für dich zuständige Finanzamt schickst und den Status des Kleinunternehmen erbittest.

Wie kann man die Kleinunternehmerregelung beenden?

Für die meisten Unternehmer endet die Kleinunternehmerregelung, wenn sie die Umsatzgrenze überschritten haben.

Doch auch ein freiwilliges Ende und ein Wechsel zur Regelbesteuerung ist möglich.

Hierfür wendest du dich einfach an dein Finanzamt und informierst es über den Wechsel zum Jahresende. Im nächsten Atemzug solltest du einen Termin mit deinem Steuerberater vereinbaren, um mit ihm über alle anstehenden Veränderungen zu sprechen. Sicherlich wirst du dann nämlich ein paar Fragen haben.

Wichtig zu wissen ist auch, dass du nicht ständig zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung wechseln kannst. Hast du dich freiwillig für die Regelbesteuerung entschieden, musst du fünf Jahre warten, bis du dich wieder als Kleinunternehmer anmelden kannst.

Wie viel darf man laut Kleinunternehmerregelung verdienen?

Als Kleinunternehmer solltest du immer die Umsatzgrenze von 22.000 Euro beachten.

Wenn du diese überschreitest, bist du zwar im laufenden Jahr weiterhin Kleinunternehmer, doch danach gilt für dich die Regelbesteuerung.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Freiberufler?

Freiberufler können genauso wie Gewerbetreibende von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Für sie gelten die gleichen Rechte, Pflichten sowie Umsatzgrenzen.

Kleinunternehmerregelung – 22.000 Euro brutto oder netto?

Im §19 UStG heißt es: „…Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer…“

Das bedeutet, wenn im Zuge der Kleinunternehmerregelung die Rede von 22.000 Euro ist, dann ist damit der Brutto-Wert gemeint.

Was muss man bei der Steuererklärung beachten?

Die Steuerpflichten für Kleinunternehmer zeichnen sich durch ein paar Besonderheiten aus.

Allen voran ist natürlich die Befreiung von der Umsatzsteuer zu nennen. Hinzu kommt aber auch, dass du in der Regel unter dem Freibetrag für die Gewerbesteuer liegst und diese demnach für dein Business auch keine (große) Rolle spielt.

Eine Steuer, die hingegen wie im Fall der Regelbesteuerung erhoben wird, ist die Einkommenssteuer. Die Höhe dieser Steuer wird von deinem Gewinn bestimmt.

Im Hinblick auf deine Steuererklärung bedeutet das Folgendes:

  • du machst eine normale Einkommensteuererklärung
  • auch die Umsatzsteuererklärung ist für dich Pflicht
  • deinen Gewinn ermittelst du mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Auch hier gilt wieder: Wenn du konkrete Fragen hast, dann wende dich am besten an deinen Steuerberater. Er wird dir mit großer Wahrscheinlichkeit weiterhelfen können.

Fazit

Die Kleinunternehmerregelung kann in vielen Fällen eine gute Starthilfe für dein Business sein. Lass dir aber auch gesagt sein, dass sie kein Allheilmittel ist.

Wenn du als Kleinunternehmer giltst, bedeutet das zwar eine vereinfachte Buchführung für dich, aber auch, dass du immer mit angezogener Handbremse agierst – schließlich willst du nicht über die Umsatzgrenze von 22.000 Euro kommen.

Überlege dir also ganz genau, ob die Kleinunternehmerregelung für dich sinnvoll ist oder nicht.

Autor

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel hat sich im Laufe ihrer bisherigen Karriere als Freelance-Autorin auf die Themenschwerpunkte Karriere und Entrepreneurship spezialisiert. Sie gehört seit 2017 zum Team von Junge Gründer. Jessikas besonderes Interesse gilt kreativen Startups, die sich vom „Mainstream“ abheben und sich trauen, anders zu sein. In ihren Artikeln lässt die freiberufliche Texterin gern eigene Erfahrungen einfließen.