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AG gründen: Schritt für Schritt

Jessika Fichtel Expertin für Entrepreneurship und Karriere

Aktualisiert am

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Der Gründungsprozess einer Aktiengesellschaft ist an viele Formalien und Vorschriften geknüpft.

Folgende Schritte sind nötig:

  1. Erstellung und notarielle Beglaubigung der Satzung
  2. Übernahme der Aktien
  3. Bestellung der Organe
  4. Gründungsbericht und Gründungsprüfung
  5. Geschäftskonto eröffnen
  6. Eintragung ins Handelsregister
  7. Gewerbe anmelden
  8. Anmeldung beim Finanzamt

Meine Top-Empfehlungen für eine AG-Gründung sind:

AG Gründung im Detail

Nachfolgend habe ich alle notwendigen Schritte für die Gründung einer AG noch einmal aufgeschlüsselt.

Schritt 1: Erstellung und notarielle Beglaubigung der Satzung

Als Kapitalgesellschaft benötigt deine AG natürlich einen Gesellschaftsvertrag. Dieser wird im Fall der Aktiengesellschaft Satzung genannt.

Dieses Dokument beinhaltet die unterschiedlichsten Punkte, wie:

  • Name der AG
  • Gegenstand der AG
  • Sitz der AG
  • Nennbetrag und Anzahl der Aktien
  • Art der Aktien (Namensaktien oder Inhaberaktien)
  • Anzahl der Vorstandsmitglieder

Die Satzung deiner AG muss von einem Notar beglaubigt werden. Zu diesem Termin müssen alle Gründer/ Aktionäre, der künftige Vorstand und auch alle angehenden Aufsichtsratsmitglieder anwesend sein.

Schritt 2: Übernahme der Aktien

Im Anschluss daran müssen sich alle Aktionäre dazu verpflichten, die Aktien zu übernehmen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die AG das benötigte Grundkapital aufbringen kann.

Mit der Übernahme der Aktien gilt die Aktiengesellschaft als errichtet, aber nicht als gegründet.

Schritt 3: Bestellung der Organe

Wenn ihr einmal beim Notar seid, könnt ihr dort auch gleich die erste Aufsichtsratssitzung einberufen. Diese muss nämlich wie die Satzung notariell beglaubigt werden.

Im Zuge dieser ersten Versammlung werden:

  • der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter bestellt
  • der Abschlussprüfer bestellt
  • der Vorstand bestellt

Schritt 4: Gründungsbericht und Gründungsprüfung

Gründer einer AG müssen den Hergang der Gründung schriftlich in einem Bericht festhalten.

In diesem müssen unter anderem folgende Punkte festgehalten werden:

  • die vorausgegangenen Rechtsgeschäfte, die auf den Erwerb durch die Gesellschaft hingezielt haben
  • die Anschaffungs- und Herstellungskosten aus den letzten beiden Jahren
  • beim Übergang eines Unternehmens auf die Gesellschaft die Betriebserträge aus den letzten beiden Geschäftsjahren

Außerdem muss der Hergang vom Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrats geprüft werden.

Schritt 5: Geschäftskonto eröffnen

Zu diesem Termin müssen alle Gründer der AG anwesend sein. Denn nach Eröffnung des Geschäftskontos zahlen sie direkt ihre Anteile am Grundkapital ein. Zum Zeitpunkt der Gründung beträgt der Mindestbetrag 12.500 Euro. Die Differenz bis zum vollständigen Grundkapital in Höhe von 50.000 Euro muss zeitnah überwiesen werden.

Wichtig ist, dass du dir nach Eröffnung des Geschäftskontos bescheinigen lässt, dass das Grundkapital nun zur Verfügung steht. Andernfalls bekommt die AG keinen Eintrag ins Handelsregister.

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Schritt 6: Eintragung ins Handelsregister

Mit der Bescheinigung eurer Bank geht ihr wieder zum Notar. Dieser prüft das Dokument und sorgt im Anschluss dafür, dass die AG im Handelsregister Abteilung B eingetragen wird.

Erst wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, gilt das Unternehmen offiziell als gegründet.

Bitte bedenke: Sowohl die Dienstleistungen des Notars als auch die Eintragung ins Handelsregister kosten Geld. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Schritt 7: Gewerbe anmelden

Damit du offiziell mit deinem Unternehmen Geschäfte führen kannst, musst du noch ein Gewerbe anmelden.

Wende dich hierfür an das für dich zuständige Gewerbeamt und fülle den Gewerbeschein aus. Zusätzlich musst du eine Kopie deiner Satzung einreichen und gegebenenfalls nachweisen, dass du zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit befähigt bist.

Schritt 8: Anmeldung beim Finanzamt

Für die Anmeldung beim Finanzamt musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Ist dies erledigt (dein Steuerberater ist dir sicherlich gern dabei behilflich), erhältst du nach kurzer Zeit die Steuernummer für deine AG. Mit dieser kannst du schließlich offiziell Rechnungen im Namen der Firma schreiben.

Hinweis: Die Gründung einer AG gestaltet sich in der Praxis noch sehr viel komplexer, als es dieser Überblick des Prozesses vermuten lässt. Wenn du jedem Fallstrick souverän aus dem Weg gehen möchtest, solltest du dir so früh wie möglich professionelle Hilfe an deine Seite holen.

Einen genauen Einblick in die komplexe Gründungs-Prozedur der AG liefert dir der zweite Teil des Aktiengesetzes.

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Häufig gestellte Fragen

Bei der Gründung einer AG treten regelmäßig die gleichen Fragen auf.

Wir haben diese aufgeführt und beantwortet.

Wann ist eine Aktiengesellschaft sinnvoll?

Die Rechtsform Aktiengesellschaft ist sinnvoll, wenn:

  • du einen Börsengang mit deinem Unternehmen planst
  • du eine äußerst hohe Reputation genießen willst („Bankdirektoreneffekt“)
  • du schnell an Kapital kommen möchtest
  • du eine finanzintensive Gründung planst

Wer kann eine Aktiengesellschaft gründen?

Die AG darf grundsätzlich von jedem gegründet werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie für jeden Gründer oder jede Geschäftsidee empfehlenswert ist.

Kann eine Aktiengesellschaft ohne Börsengang gegründet werden?

Der Börsengang ist für Aktiengesellschaften keine Pflicht.

Auch wenn die meisten großen AGs an der Börse notiert sind, gibt es noch genügend kleine und mittelständische, die sich gegen diesen Schritt entscheiden.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Aktien dieser Aktiengesellschaften nicht frei auf dem Markt gehandelt werden können.

Wie viele Gründer benötigt eine Aktiengesellschaft?

Eine AG kann grundsätzlich schon von einer einzelnen Person gegründet werden. Diese Sonderform wird auch als Ein-Personen-AG bezeichnet.

Die große Mehrheit der Aktiengesellschaften wird jedoch von mehreren Menschen gegründet. Nach oben sind theoretisch keine Grenzen gesetzt.

Autor

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel hat sich im Laufe ihrer bisherigen Karriere als Freelance-Autorin auf die Themenschwerpunkte Karriere und Entrepreneurship spezialisiert. Sie gehört seit 2017 zum Team von Junge Gründer. Jessikas besonderes Interesse gilt kreativen Startups, die sich vom „Mainstream“ abheben und sich trauen, anders zu sein. In ihren Artikeln lässt die freiberufliche Texterin gern eigene Erfahrungen einfließen.