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Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?

Jessika Fichtel Expertin für Entrepreneurship und Karriere

Aktualisiert am

Die Aktiengesellschaft (Abkürzung AG) gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften und ist somit eine juristische Person mit verschiedenen Rechten und Pflichten.

Die Gründung einer AG ist theoretisch schon mit einer natürlichen oder juristischen Person möglich. In der Praxis zeigt sich allerdings immer wieder, dass Alleingänge im Fall der Aktiengesellschaft eher die Seltenheit ist.

Eine AG gilt als offiziell gegründet, wenn sie im Handelsregister Abteilung B eingetragen wurde.

Die rechtliche Grundlage für diese Unternehmensform bildet das Aktiengesetz.

So gründest du eine AG

Der Gründungsprozess einer Aktiengesellschaft ist an viele Formalien und Vorschriften geknüpft.

Folgende Schritte sind nötig:

  1. Erstellung und notarielle Beglaubigung der Satzung
  2. Übernahme der Aktien
  3. Bestellung der Organe
  4. Gründungsbericht und Gründungsprüfung
  5. Geschäftskonto eröffnen
  6. Eintragung ins Handelsregister
  7. Gewerbe anmelden
  8. Anmeldung beim Finanzamt

Alle Details zu den einzelnen Schritten findest du in unserem Artikel zum Thema AG gründen.

Vor- und Nachteile der Aktiengesellschaft

Natürlich bringt die Aktiengesellschaft – wie jede andere Unternehmensform auch – verschiedene Vorteile und Nachteile mit sich.

Es ist wichtig, diese zu kennen, bevor du dich für eine Option entscheidest.

Vorteile

  • beschränkte Haftung
  • hohes Ansehen
  • schnelle Kapitalbeschaffung
  • problemlose Übertragung der Anteile
  • finanzielle Unabhängigkeit durch den Börsengang

Nachteile

  • hohes Grundkapital (insgesamt mindestens 50.000 Euro, zum Zeitpunkt der Gründung mindestens 12.500 Euro)
  • formelle, langwierige, kostenintensive Gründung
  • Bilanzierungs- und Publizitätspflicht
  • hoher Verwaltungsaufwand

Die Organe der Aktiengesellschaft

Eine Besonderheit der Aktiengesellschaft sind die verschiedenen Organe, ohne die die Rechtsform nicht gegründet werden kann.

Konkret handelt es sich hierbei um:

  • Der Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung: Dieses leitende Organ wird vom Aufsichtsrat berufen und von diesem kontrolliert. Der Vorstand vertritt die AG nach innen und außen und agiert selbstständig sowie unabhängig. Die Geschäftsführung einer AG kann durch eine oder mehrere Personen übernommen werden.
  • Der Aufsichtsrat: Jede AG benötigt einen Aufsichtsrat. Es handelt sich hierbei um das Kontrollorgan der Aktiengesellschaft. Um seinen Aufgaben gerecht zu werden, hat der Aufsichtsrat unter anderem Einblicke in alle Bücher der AG. Er bestimmt den Abschlussprüfer und wird selbst in der Hauptversammlung gewählt.
  • Die Hauptversammlung: Mindestens einmal pro Jahr muss die AG eine Hauptversammlung einberufen. Im Rahmen der Versammlung treffen die Aktionäre wichtige Entscheidungen. Darum gilt sie auch als beschließendes Organ.

Besonderheiten der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist in mehrerlei Hinsicht eine besondere Gesellschaftsform.

Was sie von anderen Unternehmensformen unterscheidet, haben wir hier hier zusammengetragen:

Zerlegung des Grundkapitals in Aktien

Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt. Aus diesem Grund werden die Gesellschafter der Aktiengesellschaft auch als Aktionäre bezeichnet.

Wenn es zu einer Gewinnausschüttung an Anteilseigner kommt, spielt die Höhe der Dividende eine wichtige Rolle. Wie hoch der Betrag ist, wird im Zuge der Hauptversammlung festgelegt.

Beteiligung schon mit kleinen Beträgen möglich

Es ist keine Seltenheit, dass Aktionäre mit verhältnismäßig kleinen Beträgen in eine AG einsteigen und sich somit ein kleines Mitspracherecht sichern.

Diese Besonderheit führt dazu, dass das Grundkapital oftmals von sehr vielen Kapitalgebern aufgebracht wird und die benötigte Geldsumme schnell zusammenkommt.

Der Nachteil hiervon: Je mehr Aktionäre es gibt, desto mehr Personen haben auch etwas zu sagen. Wie groß ihre Stimme ist, hängt von den Anteilen ab. Je mehr Unternehmensanteile ein Aktionär besitzt, desto mehr darf er bei Entscheidungen mitreden.

Organe der Aktiengesellschaft

Welche Organe eine Aktiengesellschaft vorweisen muss, haben wir dir schon weiter oben im Beitrag erklärt.

An dieser Stelle soll nur noch einmal betont werden, dass es sich dabei um eine echte Besonderheit dieser Rechtsform handelt. Eine GmbH muss etwa erst ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl einen Aufsichtsrat wählen. In anderen Rechtsformen, insbesondere in den Personengesellschaften, fehlen Organe dieser Art vollständig.

Steuern einer Aktiengesellschaft

Wie jede andere Unternehmensform muss auch die AG bestimmte Steuern zahlen. Hierbei handelt es sich konkret um diese:

  • Körperschaftssteuer (auf Gesellschaftsebene)
  • Kapitalertragssteuer (auf Gesellschafterebene)
  • Gewerbesteuer (für AGs gibt es keinen Freibetrag)
  • Umsatzsteuer

Haftung einer Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft gehört zu den haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.

Das bedeutet, dass jeder Aktionär nur mit dem Wert seiner Unternehmensanteile haftet. Der Privatbesitz bleibt hingegen, selbst im Fall einer Insolvenz, unangetastet.

Aber: Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können haftbar gemacht werden – nämlich dann, wenn sie rechtswidrig gehandelt oder ihre Sorgfaltspflicht missachtet haben.

Häufig gestellte Fragen

Bei der Gründung einer AG treten regelmäßig die gleichen Fragen auf.

Wir haben diese aufgeführt und beantwortet.

Welche Berichte muss eine Aktiengesellschaft veröffentlichen?

Aktiengesellschaften unterliegen wie alle Kapitalgesellschaften der Publizitätspflicht. Das bedeutet, dass sie am Ende des Jahres ihre Abschlüsse und Bilanzen beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen müssen.

Die Offenlegungspflicht umfasst diese Dokumente:

  • Gewinn-und-Verlust-Rechnung
  • Bilanz
  • Anhang
  • Lagebericht

Wie umfangreich die Veröffentlichung sein muss, hängt von der Größe der AG ab.

Was sind die Vorteile der Aktiengesellschaft gegenüber der GmbH?

GmbH oder AG? – Eine Frage, die sich viele Gründer stellen.

Wenn auch du überlegst, welche Rechtsform die passende ist, dann helfen dir vielleicht diese Vorteile der Aktiengesellschaft gegenüber der Gesellschaft mit beschränkter Haftung:

  • einfache, formlose Übertragung der Unternehmensanteile
  • schnellere Beschaffung von Kapital
  • höheres Ansehen und besserer Ruf
  • Nachfolgefreundlichkeit durch einfache Übertragung der Aktien

Ist eine Aktiengesellschaft eine natürliche oder juristische Person?

Als Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft eine eigenständige juristische Person mit verschiedenen Rechten und Pflichten.

Wie wird eine Aktiengesellschaft aufgelöst?

Wie jede Unternehmensform kann auch die Aktiengesellschaft wieder aufgelöst werden.

Auflösungsgründe nach §262 AktG sind:

  • Ablauf der in der Satzung bestimmten Zeit
  • Beschluss der Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
  • Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird
  • Vermögenslosigkeit

Nach der Auflösung folgen diese beiden Schritte:

  1. Liquidation/Abwicklung: u.a. Beendigung laufender Geschäfte, Befriedigung von Gläubigern, Einziehen von offenen Forderungen, Umsetzen des übrigen Vermögens in Geld
  2. Beendigung: Eintragung der Liquidation ins Handelsregister und anschließende Löschung der Gesellschaft

Hinweis: Das Ende deiner AG bedeutet nicht, dass du gleich im Anschluss alle Dokumente vernichten darfst. §257 HGBlegt fest, dass Unterlagen wie Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Das gilt auch für Unternehmen, die nicht mehr existieren.

Autor

Jessika Fichtel

Jessika Fichtel hat sich im Laufe ihrer bisherigen Karriere als Freelance-Autorin auf die Themenschwerpunkte Karriere und Entrepreneurship spezialisiert. Sie gehört seit 2017 zum Team von Junge Gründer. Jessikas besonderes Interesse gilt kreativen Startups, die sich vom „Mainstream“ abheben und sich trauen, anders zu sein. In ihren Artikeln lässt die freiberufliche Texterin gern eigene Erfahrungen einfließen.